Goodies – Intern

Allgemeines:
Anspruchsberechtigt für alle Leistungen sind alle Kollegen/innen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Der Betriebsrat behält sich Änderungen nachstehender Leistungen von der Art,
Höhe und des Umfanges vor.

AUF DIE ANGEBOTENEN GOODIES BESTEHT KEIN RECHTSANSPRUCH!

Diese Leistungen werden aus dem Betriebsratsfonds (Betriebsratsumlage) ermöglicht.
Gültig vom 1.1.2022 bis 31.12.2022

Alle Auszahlungen aus dem Betriebsratsfonds werden laut Artikel 6 DSGVO verarbeitet und nach §132 BAO, 7 Jahre lang im BR-Fonds gespeichert.