Stellvertreter
Wohnungslosenhilfe
+43 1 512 36 61 46 10
+43 664 618 95 58
Stellvertreter
Wohnungslosenhilfe
+43 1 512 36 61 46 10
+43 664 618 95 58
2.Stellvertreter
Einsatzleitung Hilfe und Pflege daheim
+43 1 512 36 61 22 64
+43 664 618 94 95
Kassa + Sharepoint
Kinderbetreuung/BR-Sekretärin
+43 1 512 36 61 60 01
+43 664 825 96 93
Protokollführerin
Nachbarschaftszentrum 7, Stadteilarbeit
+43 1 512 36 61 33 61
+43 664 618 98 01
Admin und Sharepoint
Facility Management
+43 1 512 36 61 15 11
+43 664 618 95 86
Allgemeines:
Anspruchsberechtigt für alle Leistungen sind alle Kollegen/innen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Der Betriebsrat behält sich Änderungen nachstehender Leistungen von der Art,
Höhe und des Umfanges vor.
AUF DIE ANGEBOTENEN GOODIES BESTEHT KEIN RECHTSANSPRUCH!
Diese Leistungen werden aus dem Betriebsratsfonds (Betriebsratsumlage) ermöglicht.
Gültig vom 6.3.2023 – 31.12.2023
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Wohlfahrtseinrichtungen/ Wohlfahrtsmaßnahmen für Arbeitnehmer/innen
Aus- und Weiterbildung
Jedem/r Mitarbeiter/in wird ein Zuschuss bis max. € 100,- pro Funktionsperiode des BR nach Vorlage der Rechnung eines anerkannten Weiterbildungsunternehmen gewährt.
Anspruchsvoraussetzungen: Betriebsangehörigkeit WHW an zumindest einem Tag der Aus- oder Weiterbildung.
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Bei Ehrungen für eine lange Betriebszugehörigkeit ab 10 Jahren (in 5 Jahres Schritten) erhält der/die Jubilar/in € 100,- in Gutscheinen.
Anspruchsvoraussetzung: Betriebsangehörigkeit WHW am Tag der Veranstaltung oder Einzelausgabe.
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Bei Geburt eines Kindes gibt es Gutscheine im Wert von € 60,- nach Vorlage der Geburtsurkunde.
Anspruchsvoraussetzung: Betriebsangehörigkeit WHW am Tag der Geburt.
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Bei Hochzeit oder eingetragener Partnerschaft werden einmalig € 60,- in Gutscheinen, (unter Vorlage einer amtlichen Bescheinigung) ausbezahlt.
Anspruchsvoraussetzung: Betriebsangehörigkeit WHW zum Stichtag der Hochzeit bzw. eingetragene Partnerschaft.
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Bei Pensionierung ab einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren werden einmalig Gutscheine im Wert von € 100,- gegeben.
Anspruchsvoraussetzung: Stichtag Pensionierung WHW im Kalenderjahr.
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Bei Impfungen:
FSME
Nach Vorlage der Rechnung übernimmt der Betriebsrat € 10,- pro Jahr, sofern weder die AUVA, die Krankenkasse oder der Betrieb die Kosten übernimmt.
Pneumokokken (Mindestalter 50 Jahre, Empfehlung Impfservice Wien für Risikogruppen):
Nach Vorlage einer Rechnung übernimmt der Betriebsrat € 30,- pro Jahr, sofern weder die AUVA, die Krankenkasse oder der Betrieb die Kosten übernimmt.
Hepatitis A+B oder dessen Titerbestimmung:
Nach Vorlage einer Rechnung übernimmt der Betriebsrat bis zu € 20,- pro Jahr, sofern weder die AUVA, die Krankenkasse oder der Betrieb die Kosten übernimmt.
Anspruchsvoraussetzung: Betriebsangehörigkeit WHW zum Stichtag der Impfung.
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Bei Kur-, Reha-Aufenthalt oder verordnete Physiotherapie in Österreich.
Nach Vorlage einer Rechnung übernimmt der Betriebsrat bis zu € 120.- pro Jahr vom Selbstkostenanteil.
Anspruchsvoraussetzung: Betriebsangehörigkeit WHW zum Stichtag Beginn der Kur bzw. Reha-Maßnahme oder Beginn einer verordneten Physiotherapie in Österreich.
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Bei Todesfall des/der Mitarbeiters/in.
Bei Todesfall des/der Mitarbeiters/in werden vom Betriebsrat bis max. € 120.- für eine Kranzspende des BR Angestellte ausgezahlt.
Anspruchsvoraussetzung: Betriebsangehörigkeit WHW am Todestag.
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Bei Gesundheit und Wellness – Sport.
Der Betriebsrat der Angestellten unterstützt einmalig bis zu maximal € 40,- pro Jahr und Mitarbeiter/in, nach Vorlage der Rechnung die (anteiligen) Kosten einer sportlichen Aktivität (Startgebühr, Zeitkarte, Mitgliedsbeitrag o.ä.).
Anspruchsvoraussetzungen: Betriebszugehörigkeit WHW am Tag des Events bzw. an zumindest einem Tag der Gültigkeitsdauer.
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Bei Teil-Betriebsausflüge.
Der Betriebsrat gewährt im Kalenderjahr einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von € 25,-pro Person für einen Teil-Betriebsausflug. Dieser ist bis 31.12. des Kalenderjahres gemeinsam mit zumindest einer weiteren betriebszugehörigen Person durchzuführen. Die Auszahlung ist maximal bis 31.1. des Folgejahres unter Vorlage einer Rechnung, auf der alle diese Leistung beantragenden TeilnehmerInnen unterschrieben haben, möglich. Nach dieser Frist verfällt der Anspruch auf den Zuschuss.
Anspruchsvoraussetzungen: Betriebsangehörigkeit WHW am Tag der Veranstaltung.
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Jahresgutscheine
Anspruchsvoraussetzung: Betriebsangehörigkeit WHW zum Stichtag 3.1.2023 Leistungsanspruch.
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Aktiv-Beitrag
In der Betrieblichen Gesundheitsförderung des Wiener Hilfswerks unter Gemeinsam aktiv & gesund, besteht eine Kooperation zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsführung. Ziel ist es, Bewegungsangebote zu finden oder bestehende zu nützen wie z.B.: Jahreskarte im Fitnessclub, oder 10er Block für die Kletterhalle, Yoga-Workshop, Zumba, Jazz-Tanz,… aber öfter als nur 1x!
So funktioniert der Aktiv- Beitrag:
Info: der Aktivbeitrag kann von jeder/m Mitarbeiter/in 1x/Jahr, Zeitrahmen: September bis August des nachfolgenden Jahres, für ein kontinuierliches, individuell gewähltes Bewegungsangebot angesucht werden. Die Kopie der bezahlten Rechnung ist dem Ansuchen beizulegen. Die Auszahlung des Aktivbeitrags erfolgt über den Betriebsrat.